Dachzelt-Vermietung
Autodachzelt Maggiolina Adventure
Wir bieten ein Autodachzelt Adventure der Firma
Maggiolina Einfach hochkurbeln, Leiter anstellen und einsteigen...schneller geht es nicht !
Optional: Das Dachzelt muss bei uns 01454 Radeberg, Heidestraße 126 abgeholt werden.
Die Übergabe erfolgt nach Begleichung der Kaution in Höhe von 1000 € in bar. Der Mietpreis des Dachzeltes beinhaltet keine Montage, selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Verbringung des Dachzeltes auf Ihren Gepäckträger. Gerne bieten wir Ihnen folgende Dienstleistung an,
sofern dies bei der Absprache des Abholtermins
Nach erfolgter Montage verpflichtet sich der Mieter
Schrauben und Verbindung spätestens nach 100 km, danach regelmäßig nach
spätestens 500 km auf festen Sitz zu überprüfen und ggf. nachzuziehen.
Dachzeltverleihgebühr: 100 €/Woche oder 20€/Tag ab 3 Tage Alle angegebenen Preise sind Endpreise zzgl. Liefer-/Versandkosten. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Für eine Miet- Anfrage nehmen Sie bitte mit uns Kontakt
unter Tel.-Nummer 03528 / 407413 oder per Email siehe rechtes Bild unter dem Stichwort "Dachzelt" auf, um Verfügbarkeiten und Preise zu erfragen. |
![]() ![]() ![]() ![]() Reservierte Termine 2013: keine |
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Maggiolina Adventure (Small): |
Dach-Gepäckträger: |
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Die Buchung für die oben angegebene Mietzeit ist für beide
Seiten ab dem Zeitpunkt des „Sofortkaufs“ gültig.
Die Mietgegenstände gelten ab diesem Zeitpunkt als vermietet.
Eine Stornierung früher als einen Monat vor Mietbeginn ist jederzeit kostenfrei möglich.
Bei Stornierung innerhalb von 5 Werktagen
kann der Vermieter einen Pauschalbetrag in Höhe von 50%
der Gesamtmiete als Entschädigung ohne Nachweis verlangen.
Bei Rückgabe nach 11.00 Uhr wird der Tag als Miettag berechnet!
2. Die Miete ist spätestens vor Übergabe der Mietgegenstände vollständig zu
bezahlen.
3. Die Kaution ist vor Übergabe der Mietgegenstände in bar zu leisten
und dient der zumindest teilweisen Sicherung aller dem Vermieter in Zusammenhang mit
dem Mietverhältnis gegen denMieter zustehenden Ansprüche.
4. Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter die Mietgegenstände in gebrauchstauglichem Zustand zu übergeben.
Auf Schadenersatz haftet er dem Mieter nur für Schäden, die entweder auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
des Vermieters oder seiner Erfüllungsgehilfen oder auf schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch den
Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Ansprüche wegen Nichteinhaltung einer zugesicherten Eigenschaft oder arglistig
verschwiegenen Mängeln.
5. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und aufzubewahren.
Er haftet für alle über die gewöhnliche Abnutzung hinausgehenden Beschädigungen
sowie den Verlust der Mietgegenstände, es sei denn,
er weist nach, dass die
Beschädigung oder der Verlust ausschließlich vom Vermieter zu vertreten sind.
Dachzelte müssen selbst abgebaut und nach Rückgabe wieder am selben Ort montiert werden.
6. Gibt der Mieter die Mietgegenstände verspätet zurück, so kann der Vermieter
eine für diesen Zeitraum
entsprechend der vereinbarten Miete berechnete
Entschädigung verlangen.
Die Geltendmachung des weitergehenden Schadens ist
nicht ausgeschlossen.
7. Der Mieter hat die Mietgegenstände trocken und gereinigt zurückzugeben. Wird
der Mietgegenstand ungereinigt zurückgegeben,
so kann der Vermieter einen
Pauschalbetrag von € 30,00 ohne Nachweis als Reinigungsgebühr verlangen.
Wichtige Hinweise für Dachzelte
Die Montage eines Dachzeltes muß sorgfältig durchgeführt werden, das zulässige
Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf nicht
überschritten werden. Die Montage erfolgt grundsätzlich durch den Mieter selbst
und auf seine Gefahr und Risiko. Für die Fahrt auf
normalen Straßen mit einem PKW/Kombi genügen 2 Grundträger, für Geländewagen
müssen mindestens 3 Grundträger montiert
sein. Die Quertraversen der Grundträger müssen eine ebene Auflage haben und
mindestens so lang wie die Dachzeltbreite sein!
Das Fahren auf Pisten und unbefestigten Straßen und die Benutzung von
Autowaschanlagen ist mit den Mietdachzelten nicht gestattet,
ebenso ist das Beladen der Dachzeltoberschale nicht gestattet.
Bedenken Sie die größere Fahrzeughöhe bei Einfahrten, z. B. Garage, Parkhaus.